Leitfadenänderung zum 01.01.2021 – im Rahmen des digitalen Versorgungsgesetzes gilt die gleichberechtige Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die persönliche und/oder digitale Angebote und Anwendungen nutzen.
• Anträge für ausschließlich digitale Selbsthilfe erfolgen auf der Bundesebene
• Anträge für Selbsthilfegruppen, die sich sowohl persönlich als auch analog treffen, werden bei den zuständigen regionalen Ansprechpartnern gestellt.
Selbsthilfegruppen, die präventiv oder rehabilitativ im Sinne der Gesundheitsförderung arbeiten, können bei den Krankenkassen finanzielle Unterstützung beantragen. Auf örtlicher Ebene gibt es einen Ansprechpartner, der die Federführung für ein Jahr übernimmt und für die Antragsannahme (Pauschalförderung bis 30.03.) zuständig ist. Mehr
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Bei der Vergabe der Fördermittel werden Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfe-Kontaktstelle in beratender Funktion einbezogen. Hier die teilnehmenden Vertreter*innen für die Selbsthilfe.